Lernziel:
Ziel der Fortbildung ist, die Teilnehmenden mit allen relevanten gesetzlichen Grundlagen, theoretischen Hintergrund und praktischen Aspekten seiner Aufgabe als Qualitätsbeauftragter Hämotherapie vertraut zu machen.
Inhalte:
Modul Transfusionsverantwortlicher/Transfusionsbeauftragter/Leiter Blutdepot (16 UE):
- Link zur Fortbildung der Bayerischen Landesärztekammer: https://www.blaek.de/fortbildung/seminare-veranstaltungen-der-blaek/transfusionsbeauftragter-transfusionsverantwortlicher
Modul Qualitätsmanagement (24 UE):
- Die Fortbildung wird als kombinierte E-Learning- und Präsenz-Fortbildung angeboten.
- Einführung Qualitätsmanagement (gesetzliche Grundlagen und Grundbegriffe, Verantwortlichkeiten, Übersicht über Qualitätsmanagement-Systeme im stationären und im Praxisbereich, Zertifizierungen)
- Qualitätsmanagement-Konzepte, Qualitätsmessung und -darlegung, Qualitätsmanagement-Instrumente
- Kommunikationstechniken
- Patientensicherheit, Risk Management, Fehlermanagement, Integration in bestehende Systeme
- Verfahrensanweisungen, Arbeitsanweisungen, Standard Operating Procedure (SOP), Checklisten, Kennzahlen, Dokumentenlenkung
- Qualitätsmanagement-Handbuch
- Anwendung des Qualitätsmanagement-Systems an praktischen Beispielen (insbesondere Richtlinie Hämotherapie der Bundesärztekammer bzw. Richtlinie hämatopoetische Stammzellen der Bundesärztekammer [HSZZ], Abgrenzung QBH/Transfusionsverantwortlicher [TV]/Transfusionsbeauftragter [TB], Inhalte der QBH-Tätigkeit, Qualitätsbericht/Zusammenarbeit mit Landesärztekammern, typische Fehler in der Hämotherapie)
- Internes und externes Audit, Audit des QBH gemäß Richtlinie Hämotherapie der Bundesärztekammer
- Praktischer Workshop, in dem ein typisches QBH-Audit durchgespielt wird
- Praxisbezogene Vertiefung der Fortbildungsinhalte, beispielsweise Diskussion von Beispielfällen
- Berichte aus der Praxis/Erfahrungsaustausch
Zielgruppe:
Nach der Richtlinie zur Gewinnung von Blut- und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Richtlinie Hämotherapie, Gesamtnovelle 2023) muss in Einrichtungen, die Blutkomponenten und/oder Plasmaderivate anwenden, ein ärztlicher Ansprechpartner zur Überwachung des Qualitätssicherungssystems (Qualitätsbeauftragter) benannt werden (zu Einzelheiten siehe Ziffer 6.4.2 der Richtlinie).