Lernziel:
Diese ärztliche Fortbildung entspricht im Wesentlichen den Anforderungen des (Muster-) Kursbuches Krankenhaushygiene auf der Grundlage der (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 (2. Auflage, Berlin, 17./18.02.2022).
Zum Erlangen der Qualifikation ¿Krankenhaushygiene¿ im Zuständigkeits-bereich der Bayerischen Landesärztekammer sind ergänzend nachzuweisen:
¿ 20 Fallkonferenzen (supervidiert)
¿ Hospitationen (Labor: 1 Woche; Gesundheitsamt: 2 Wochen; Krankenhaushygiene: 4 Wochen ¿ für FÄ Öffentliches Gesundheitswesen 6 Wochen
¿ 50%ige Tätigkeit als Hygienebeauftragte Ärztin / Hygienbeauftragter Arzt für 24 Monate
Voraussetzungen:
Teilnahmevoraussetzungen zu Modul II bis VI: Die Teilnehmer der Fortbildungsmaßnahme müssen eine abgeschlossene Weiterbildung zum Facharzt (diese Qualifikation muss einen Patientenbezug haben) oder eine abgeschlossene Weiterbildung zum Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen vorweisen können. Der Nachweis oben genannter Gebietsbezeichnung ist mittels Kopie zu führen. Eine weitere Voraussetzung ist die Qualifikation ¿Hygienebeauftragter Arzt¿, diese kann bereits im Rahmen der Weiterbildungszeit erworben werden.
Inhalte:
Die Fortbildung wird als kombinierte E-Learning- und Präsenz-Fortbildung angeboten.
Bei der Fortbildung ¿Krankenhaushygiene¿ handelt es sich um eine modulare Qualifizierung, wobei Modul I (Zugangsvoraussetzung zur Teilnahme an den Modulen II - VI) am Anfang der Fortbildung stehen muss und Modul VI am Ende der Fortbildung stehen sollte. Die Reihenfolge der Module II bis VI kann variieren. Die Module II bis VI sollen innerhalb von 24 Monaten absolviert werden.
Zielgruppe:
Ärztinnen und Ärzte mit einer abgeschlossenen Facharzt-Weiterbildung aus einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung (UPV) gemäß § 2a Abs. 7 der gültigen Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns oder im Bereich des öffentlichen Gesundheitswesens.