Lernziel:
Der Teilnehmer kann Beeinträchtigungen der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft sozialmedizinisch beurteilen sowie Versicherte und Leistungsträger hinsichtlich Teilhabeförderung beraten
Voraussetzungen:
Die Kurs-Weiterbildung kann zeitlich parallel zur praktischen Weiterbildung absolviert werden. Sämtliche Nachweise über die erfüllten Mindestanforderungen müssen zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung der Ärztekammer vorgelegt werden:
- Facharztanerkennung,
- Nachweis über die 320 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 (siehe auch Kapitel 2.2) in Sozialmedizin,
- Logbuch-Dokumentationen über alle in der Weiterbildungsordnung vorgegebenen
Weiterbildungsinhalte.
Die Anerkennung und Führbarkeit der Zusatzbezeichnung wird nach erfolgreicher Prüfung vor der zuständigen Ärztekammer von dieser erteilt.
Diese Kurs-Weiterbildung kann auch als ärztliche Fortbildung absolviert werden.
Inhalte:
- Sozialmedizinische Leistungsdiagnostik und Beurteilung der Leistungsfähigkeit
- Sozialmedizinische Aspekte bei ausgewählten Krankheitsgruppen
- Praktische Umsetzung und Auswirkung sozialmedizinischer Begutachtung
Zielgruppe:
Ärztinnen und Ärzte, die die Zusatzbezeichnung Sozialmedizin erwerben wollen.