Lernziel:
Diese ärztliche Fortbildung basiert auf dem Curriculum der Bundesärztekammer Hygienebeauftragter Arzt (BÄK, 1. Auflage, Berlin, 23.09.2022) und auf dem (Muster-) Kursbuch Krankenhaushygiene auf der Grundlage der (Muster-) Weiterbildungsordnung 2018 (BÄK, 2. Auflage, Berlin, 17./18.02.2022).
Die Teilnehmenden können die Funktion eines Hygienebeauftragten Arztes gemäß den Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) ausüben.
Inhalte:
- Gesetzliche und normative Regelungen zur Krankenhaushygiene
- Hygienemanagement und Aufgaben des Hygienefachpersonals
- Nosokomiale Infektionen (klinische, mikrobiologische und epidemiologische Grundlagen)
- Surveillance von nosokomialen Infektionen
- Grundlagen der mikrobiologischen Diagnostik
- Resistenztestung
- Grundlagen der rationalen Antibiotikatherapie in Klinik und Praxis (Antibiotic Stewardship)
- Ausbruchsmanagement
- Hygienemaßnahmen beim Umgang mit infektiösen Patienten
- Krankenhaushygienische Begehungen, Analysen und Umgebungsuntersuchungen
- Verfahrensweisen zur Prävention von nosokomialen Infektionen (ärztlich, pflegerisch, technisch)
- Hygieneanforderungen in verschiedenen Funktions- und Risikobereichen (z. B. OP, Endoskopie, Dialyse)
- Händehygiene
- Haut-, Schleimhaut- und Wundantiseptik
- Aufbereitung von Medizinprodukten, Desinfektion, Sterilisation
- Schutzkleidung und -ausrüstung
- Anforderungen an Krankenhauswäsche
- Lebensmittel- und Küchenhygiene
- Hygieneanforderungen an die Wasserversorgung, Trinkbrunnen, Bäder u. a.
- Anforderungen an bauliche und technische Ausstattungen zur Prävention nosokomialer Infektionen
- Anforderungen an die Entsorgung (Abfälle, Abwasser)
Zielgruppe:
- Ärztinnen und Ärzte, die sich mit dem Themenkreis Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen beschäftigen.
- Ärztinnen und Ärzte, die die Zusatz-Weiterbildung Krankenhaushygiene anstreben
Gemäß Bayerischer Hygieneverordnung (MedHygV) sind Einrichtungen des Gesundheitswesens / medizinische Einrichtungen verpflichtet, einen Hygienebeauftragten Arzt / Hygienebeauftragte Ärztin zu beschäftigen bzw. zu bestellen. Dies gilt für medizinische Einrichtungen aller Versorgungsstufen und -arten.